
Popularklage in Bayern: Die Popularklage ist ein Verfahren beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Gemäß Artikel 98 Satz 4 der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 hat der Verfassungsgerichtshof »Gesetze und Verordnungen für nichtig zu erklären, die ein Grundrecht verfassungswidrig einsc...
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